Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen jedermann, die Früchte der geistigen und schöpferischen Leistungen als ihr geistiges Eigentum auf bestimmte Zeit in bestimmten Ländern zu schützen und andere grundsätzlich von der Nachahmung, Nutzung und Verwertung auszuschließen. Darunter sind das Urheberrecht, das Marken- und Musterschutzrecht und das Patentrecht einzuordnen. Wir begleiten Sie von der Einbringung eines Antrags bei der entsprechenden Behörde bis zu einer notwendigen rechtlichen Verteidigung Ihres geistigen Eigentums auf nationaler und internationaler Ebene.